All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen

§ 1 Gel­tungs­be­reich

(1) Für die Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen Ihnen und DIGI­TOOL hin­sicht­lich des Erwer­bes von Dienst­leis­tun­gen gel­ten aus­schließ­lich die nach­fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen.

(2) Ent­ge­gen­ste­hende oder von unse­ren Geschäfts­be­din­gun­gen abwei­chende Geschäfts­be­din­gun­gen wer­den von DIGI­TOOL nicht aner­kannt, es sei denn, DIGI­TOOL hat aus­drück­lich schrift­lich ihrer Gel­tung zuge­stimmt.

§ 2 Ver­trags­schluss

(1) Die Ange­bote im Inter­net stel­len eine unver­bind­li­che Auf­for­de­rung an Sie dar, Dienst­leis­tun­gen zu erwer­ben.

(2) Ein Ver­trag kommt mit der Ertei­lung unse­rer Auf­trags­be­stä­ti­gung, mit der frist­ge­rech­ten Annahme eines schrift­li­chen Ange­bots von DIGI­TOOL oder mit Annahme der Lie­fe­rung bzw. Leis­tung durch den Kun­den zustande.

§ 3 Preise

(1) Die Ver­gü­tung rich­tet sich nach den Bestim­mun­gen des Ein­zel­ver­tra­ges.

(2) Alle Preise ver­ste­hen sich als Net­to­preise und sind ohne Abzug zuzüg­lich der jeweils gel­ten­den Mehr­wert­steuer zu zah­len.

(3) Die Preise sind in Euro.

§ 4 Zah­lungs­ar­ten

(1) Die Zah­lungs­frist beträgt 14 Tage nach Rech­nungs­ein­gang. Bitte geben Sie bei Ihrer Über­wei­sung Ihre Rech­nungs­num­mer an.

(2) Eine Auf­rech­nung Ihrer­seits ist nur zuläs­sig, wenn Ihre For­de­rung unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt ist.

(3) Soll­ten Sie in Zah­lungs­ver­zug kom­men, so sind wir berech­tigt, Ver­zugs­zin­sen in Höhe von fünf Pro­zent­punk­ten über dem von der Euro­päi­schen Zen­tral­bank bekannt gege­be­nen Basis­zins­satz zu for­dern. Der Ver­zug beginnt zwei Wochen nach Erhalt der Rech­nung.

§ 5 Haf­tung

(1) Wir haf­ten für nach­weis­lich ver­schul­de­ten Schä­den bei der Ver­let­zung der ver­trag­li­chen Haupt­pflich­ten. Wir schlie­ßen die Haf­tung für leicht fahr­läs­sige Pflicht­ver­let­zun­gen aus, sofern diese keine ver­trags­we­sent­li­chen Pflich­ten, Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, Garan­tien oder Ansprü­che nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz betref­fen. Glei­ches gilt für Pflicht­ver­let­zun­gen unse­rer Erfül­lungs­ge­hil­fen und unse­rer gesetz­li­chen Ver­tre­ter.

(2) Ver­füg­bar­keit der Soft­ware: DIGI­TOOL weist den Kun­den dar­auf hin, dass Ein­schrän­kun­gen oder Beein­träch­ti­gun­gen der erbrach­ten Dienste ent­ste­hen kön­nen, die außer­halb des Ein­fluss­be­reichs von DIGI­TOOL lie­gen. Hier­un­ter fal­len ins­be­son­dere Hand­lun­gen von Drit­ten, die nicht im Auf­trag von DIGI­TOOL han­deln, von DIGI­TOOL nicht beein­fluss­bare tech­ni­sche Bedin­gun­gen des Inter­nets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kun­den genutzte Hard- und Soft­ware und tech­ni­sche Infra­struk­tur kann Ein­fluss auf die Leis­tun­gen von DIGI­TOOL haben. Soweit der­ar­tige Umstände Ein­fluss auf die Ver­füg­bar­keit oder Funk­tio­na­li­tät der von DIGI­TOOL erbrach­ten Leis­tung haben, hat dies keine Aus­wir­kung auf die Ver­trags­ge­mäß­heit der erbrach­ten Leis­tun­gen.

Die Ver­füg­bar­keit der Soft­ware beträgt 97% pro Jahr (Durch­schnitts­wert) abzüg­lich der für das Ein­spie­len von Updates, Upgrades, neuen Releases und/​oder sons­ti­gen Modi­fi­ka­tio­nen und War­tungs­ar­bei­ten not­wen­di­gen Zeit.

Der Kunde ist ver­pflich­tet, Funk­ti­ons­aus­fälle, ‑stö­run­gen oder –beein­träch­ti­gun­gen der Soft­ware unver­züg­lich und so prä­zise wie mög­lich nach den Ver­ein­ba­run­gen bei DIGI­TOOL anzu­zei­gen.

§ 6 Abnahme

(1) Die Abnahme des Pro­duk­tes oder der Leis­tung erfolgt durch Erklä­rung des Kun­den.

(2) Eine Abnahme gilt eben­falls als erklärt, wenn das Pro­dukt pro­duk­tiv ein­ge­setzt wird oder inner­halb 40 Tage nach der Aus­lie­fe­rung durch DIGI­TOOL keine schwer­wie­gende Feh­ler­mel­dung ein­ge­gan­gen ist.

§ 7 Daten­schutz und Sicher­heit

(1) Wir wis­sen Ihr Ver­trauen zu schät­zen und wen­den äußerste Sorg­falt an, um Ihre per­sön­li­chen Daten vor unbe­fug­ten Zugrif­fen zu schüt­zen. Glei­ches gilt für die Aktua­li­sie­rung Ihrer gespei­cher­ten Daten­sätze sowie der Unter­hal­tung und Pflege Ihres Kun­den­kon­tos bei uns.

(2) Ihre Bestel­lung, die per­sön­li­chen Daten und Ihre Anga­ben zur Zah­lungs­ab­wick­lung sind durch tech­ni­sche Sicher­heits­sys­teme und zusätz­li­che Berech­ti­gungs­ver­fah­ren geschützt. Die für die Geschäfts­ab­wick­lung not­wen­di­gen Daten wer­den gespei­chert und im Rah­men der Bestell­ab­wick­lung an ver­bun­dene Unter­neh­men wei­ter­ge­ge­ben.

(3) Auch pfle­gen wir zum Zwe­cke der Kre­dit- bzw. Boni­täts­über­prü­fung unter Berück­sich­ti­gung Ihrer schutz­wür­di­gen Inter­es­sen ent­spre­chend den gesetz­li­chen Daten­schutz­be­stim­mun­gen einen Boni­täts­aus­tausch nur mit dafür zuge­las­se­nen Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men.

(4) Bitte beach­ten Sie auch die Daten­schutz­be­stim­mun­gen der Web­site.

§ 8 Eigen­tums­vor­be­halt

(1) Alle ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen Leis­tun­gen blei­ben in unse­rem Eigen­tum bis zur voll­stän­di­gen Erfül­lung sämt­li­cher Ansprü­che aus der Geschäfts­ver­bin­dung mit dem Kun­den.

§ 9 Urhe­ber­recht

Kun­den­spe­zi­fisch ent­wi­ckelte Indi­vi­du­al­sys­teme wer­den, sofern nicht geson­dert ver­ein­bart, ohne Zugriffs­ein­schrän­kun­gen hin­sicht­lich Daten­mo­dell oder Code zur Dar­stel­lung der Sys­tem­funk­tio­na­li­tät über­ge­ben. Dem Auf­trag­ge­ber wird nach Bezah­lung des ver­ein­bar­ten Ent­gelts das unein­ge­schränkte Nut­zungs­recht an die­sem ent­wi­ckel­ten Sys­tem ein­ge­räumt. Dem Auf­trag­ge­ber steht es ebenso frei, das Sys­tem nach sei­nen Wün­schen, selbst oder durch Beauf­tra­gung Drit­ter unter Berück­sich­ti­gung der Haf­tungs­aus­schlüsse anzu­pas­sen. Das ent­wi­ckelte Sys­tem dient zur freien Eigen­nut­zung durch den Auf­trag­ge­ber. Eine ent­gelt­li­che oder unent­gelt­li­che Wei­ter­gabe des Sys­tems an Dritte ist nicht gestat­tet. Im Pro­jekt ent­wi­ckelte Modell­kom­po­nen­ten sowie Algo­rith­men blei­ben geis­ti­ges Eigen­tum des Auf­trag­neh­mers. Der Auf­trag­neh­mer ist berech­tigt, diese Kom­po­nen­ten und Ent­wick­lun­gen für wei­tere Auf­trag­ge­ber zu ver­wen­den.

Quell­text und Doku­men­ta­tio­nen sind grund­sätz­lich urhe­ber­recht­lich geschützt; ins­be­son­dere das Kopie­ren und die Wei­ter­gabe an Dritte ist nur nach vor­he­ri­ger Zustim­mung des Urhe­ber­rech­te­inha­bers zuläs­sig.
Das Copy­right inner­halb von Pro­gram­men darf nicht ent­fernt oder ver­än­dert wer­den. Die Über­las­sung von Quell­text wird nicht geschul­det und ist nicht Bestand­teil der Dienst­leis­tung bzw. des Pro­dukt­ver­kau­fes.
DIGI­TOOL macht dar­auf auf­merk­sam, dass Kun­den für alle Schä­den auf­grund von Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen haf­ten, die durch diese ent­ste­hen.

§ 10 Schluss­be­stim­mun­gen

(1) Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen des Ver­trags bedür­fen der Schrift­form. Genü­gen sie die­ser nicht, so sind sie nich­tig. Dies gilt auch für Ände­run­gen die­ser Schrift­form­klau­sel.

(2) Soll­ten ein­zelne Bestim­mun­gen die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam oder undurch­führ­bar sein oder nach Ver­trags­schluss unwirk­sam oder undurch­führ­bar wer­den, bleibt davon die Wirk­sam­keit der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen unbe­rührt. An die Stelle der unwirk­sa­men oder undurch­führ­ba­ren Bestim­mung soll die­je­nige wirk­same und durch­führ­bare Rege­lung tre­ten, deren Wir­kun­gen der wirt­schaft­li­chen Ziel­set­zung am nächs­ten kom­men, die die Ver­trags­par­teien mit der unwirk­sa­men bzw. undurch­führ­ba­ren Bestim­mung ver­folgt haben. Die vor­ste­hen­den Bestim­mun­gen gel­ten ent­spre­chend für den Fall, dass sich der Ver­trag als lücken­haft erweist.

(3) Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Rechts­strei­tig­kei­ten aus oder im Zusam­men­hang mit die­sem Ver­trag ist der Sitz von DIGI­TOOL. Ein­zig anwend­ba­res Recht ist das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kauf­rech­tes.

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